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Studieneinstieg und Zugangsvoraussetzungen

Studienvoraussetzung

Um sich für den Masterstudiengang in BWL einschreiben zu können, muss eine besondere Eignung nachgewiesen werden (s.u.). Die Bewerbungsfrist für das Online-​Verfahren zur Feststellung der Eignung ist für das Wintersemester jeweils vom 1.6. bis 15.7.

Die besondere Eignung wird von einer Auswahlkommission der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf Basis der eingereichten Unterlagen geprüft.

Diese Prüfung umfasst ab dem Wintersemesters 2025/26 auf Basis der WISOFT-Empfehlung ausschließlich folgende Kriterien:

  • Bachelorexamen in einem akkreditierten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 180 ECTS nach Abschluss des Studiums
  • Abschlussarbeit (mind. 6 ECTS)
  • Abschlussnote (mind. 2,4)
  • Kenntnisse in der BWL (mind. 60 ECTS)
  • Kenntnisse in der VWL (mind. 15 ECTS)
  • Kenntnisse in der Statistischen Methodenlehre, Mathematik, Ökonometrie (mind. 15 ECTS)

>> Um die Prüfung für die Masterzulassung zu beschleunigen, bitten wir Sie folgendes Dokument sorgfältig auszufüllen und diese Tabelle mit Ihren Unterlagen entsprechend hochzuladen: Modulübersicht <<

Sofern das Studium noch nicht abgeschlossen ist, müssen mind. 75% der ECTS des gesamten Bachelorstudiums erbracht worden sein. Bei Bewerbung müssen die erforderlichen Fachkenntnisse bereits nachgewiesen werden. Es besteht keine Möglichkeit, fehlende ECTS im Rahmen des Masterstudiums in BWL an der Heinrich-​Heine-Universität nachzuholen. Sind noch ECTS nachzuweisen, wird lediglich eine vorläufige Zulassung ausgesprochen müssen, die erst nach Einreichung des Bachelor-Zeugnisses mit einer Abschlussnote von mind. 2,4 in eine reguläre Zulassung umgewandelt wird. Wird die Mindestnote nach Abschluss nicht erreicht erfolgt die Exmatrikulation. Weitere Änderungen sind vorbehalten. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben der Eignungsfeststellungsordnung und deren Änderungen.

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbungsart: Eignungsfeststellung

Voraussichtliche Bewerbungsfrist: bis 15.7. des Jahres