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Studieneinstieg und Zugangsvoraussetzungen

Studienvoraussetzung

Um sich für den Masterstudiengang in BWL einschreiben zu können, muss eine besondere Eignung nachgewiesen werden (s.u.). Die Bewerbungsfrist für das Online-​Verfahren zur Feststellung der Eignung ist für das Wintersemester jeweils vom 1.6. bis 15.7.

Die besondere Eignung wird von einer Auswahlkommission der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf Basis der eingereichten Unterlagen geprüft.

Diese Prüfung umfasst bis inklusive des Wintersemesters 2024/25 ausschließlich folgende Kriterien:

  • Bachelorexamen in einem akkreditierten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 180 ECTS nach Abschluss des Studiums
  • Abschlussarbeit (mind. 6 ECTS)
  • Abschlussnote (mind. 2,4)
  • Kenntnisse in der BWL (mind. 60 ECTS)
  • Kenntnisse in der VWL (mind. 18 ECTS)
  • Kenntnisse in der Statistischen Methodenlehre (mind. 10 ECTS - ohne Mathematik)

Ab dem Wintersemester 2025/26 werden auf Basis der WISOFT-Empfehlung folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Bachelorexamen in einem akkreditierten wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 180 ECTS nach Abschluss des Studiums
  • Abschlussarbeit (mind. 6 ECTS)
  • Abschlussnote (mind. 2,4)
  • Kenntnisse in der BWL (mind. 60 ECTS)
  • Kenntnisse in der VWL (mind. 15 ECTS)
  • Kenntnisse in der Statistischen Methodenlehre, Mathematik, Ökonometrie (mind. 15 ECTS)

Sofern das Studium noch nicht abgeschlossen ist, müssen in beiden Fällen mind. 75% der ECTS des gesamten Bachelorstudiums erbracht worden sein. Bei Bewerbung müssen die erforderlichen Fachkenntnisse bereits nachgewiesen werden. Es besteht keine Möglichkeit, fehlende ECTS im Rahmen des Masterstudiums in BWL an der Heinrich-​Heine-Universität nachzuholen. Weitere Änderungen sind vorbehalten. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben der Eignungsfeststellungsordnung und deren Änderungen.

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbungsart: Eignungsfeststellung

Voraussichtliche Bewerbungsfrist: bis 15.7. des Jahres