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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Bewerbung und Einschreibung

Alle Informationen zu den Zulassungvoraussetzungen zum Master BWL finden Sie hier

Die Bewerbung für den Master in Betriebswirtschaftslehre erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal der HHU

Die Bewerbungsfrist, für den ausschließlich im Wintersemester startenden Studiengang, ist jeweils vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres. 

Nein, die Eignungsfeststellung ist kein Test, den Sie vor Aufnahme Ihres Studiums absolvieren müssen. 

Die Mastereignungsfeststellungskommission prüft lediglich anhand Ihrer eingereichten Unterlagen die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zum Master BWL. 

Die zu erfüllenden Kriterien sind im Bereich Studienvoraussetzungen zusammengefasst und in der Eignungsfeststellungsordnung der BWL festgehalten. 

Ausländische Bewerber*innen müssen darüber hinaus noch folgende Kriterien beachten. 

Wenn wirklich nur 1-2 Leistungspunkte fehlen:

Ja. Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Studiengänge ist die Zuordnung der Leistungspunkte zu den einzelnen Modulen aus Sicht der Bewerber*innen nicht immer ganz einfach. Daher raten wir Bewerber*innen, die sich bei wenigen Punkten unsicher sind, sich trotzdem zu bewerben. 


Wenn Sie generell nicht genügend Leistungspunkte im Rahmen Ihres Bachelorabschlusses für die Masterbewerbung an der HHU erlangen, besteht folgende Möglichkeit:

Sie belegen an Ihrer Heimatuniversität im laufenden Bachelorstudium freiwillig zusätzliche Vorlesungen und diese werden auf dem Bachelorzeugnis, mit dem Sie sich bewerben, auch aufgeführt. 

Nein. Eine Vorabprüfung ist grundsätzlich nicht möglich, da die Überprüfung der besonderen Eignung allein der Mastereignungsfeststellungskommission obliegt und somit nur sie über eine  Zulassung entscheidet. Die Kommission aus Mitgliedern der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät tagt jedoch ausschließlich in der Bewerbungsphase (01.06.-15.07.), so dass im Vorfeld keine Aussagen über eine mögliche Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen getätigt werden können.  

Nein, es spielt keine Rolle, ob Sie Praktika oder ein Auslandssemster absolviert haben oder Arbeitserfahrung mitbringen. Relevant sind ausschließlich die aufgeführten Kriterien der Eignungsfeststellung, die im Abschnitt Studienvoraussetzungen zusammengefasst und in der Eignungsfestellungsordnung der BWL festgehalten sind. 

Bitte reichen Sie daher keine über die geforderten Dokumente hinausgehende Unterlagen ein. 

Noten von ausländischen Studienabschlüssen können nach der "bayerischen Formel" umgerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie dazu im Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.

Studieninteressierte aus dem Ausland finden alle Informationen zum Bewerbungsverfahren auf der Seite der HHU:  Internationale Studienbewerber*innen 

Nachdem Sie einen positiven Zulassungsbescheid der Eignungsfeststellungskommission erhalten haben, stellen Sie über das Einschreibeportal einen Online-Antrag auf Einschreibung für den Masterstudiengang und reichen folgende Unterlagen ein:  

  • eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses
  • eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer letzten Hochschule
  • einen Krankenversicherungsnachweis
  • einen Nachweis über den bezahlten Sozialbeitrag (z.B. Kontoauszug)

Zusätzliche Informationen für internationale Studierende finden Sie hier: Einschreibung von ausländischen Studierenden

Bei individuellen Fragen zur Ihrem Einschreibeprozess wenden Sie sich bitte direkt an das für die Immatrikulation zuständige Studierenden Service Center.

Sprechzeiten: 

  • Vor Ort: Gebäude 21.02 (Mo-Fr von 8-16 Uhr; Mi bis 18 Uhr)
  • Telefonisch: +49 211 81-12345 (Mo-Fr 10-16 Uhr) 
  • E-Mail: 

Prüfungsangelegenheiten

Sie können sich über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" für neue Prüfungen anmelden. 

Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine Bestätigungsnachricht an Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse verschickt.

Es ist auf eine fristgerechte Anmeldung im Anmeldungszeitraum zu achten, da eine nachträgliche Anmeldung systembedingt nicht möglich ist. 

Bei den Anmeldefristen für die Prüfungen handelt es sich um Ausschlussfristen. Eine nachträgliche Anmeldung nach Ende der Frist ist systembedingt unter keinen Umständen möglich. Wir empfehlen daher, sich möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Tag vor Ende der Frist anzumelden, um ggf. technische Probleme (bspw. Ausfall des WLAN-Netzwerks) zu vermeiden.

Abmeldungen sind bis zu sieben Tage vor Prüfungsdatum ohne Angabe von Gründen über das Studierendenportal unter dem Punkt "Prüfungsanmeldung" möglich. 

Danach kann nur noch aufgrund von krankheitsbedingten Gründen von der Prüfung zurückgetreten werden. Dieser Tatbestand muss jedoch unverzüglich der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) per E-Mail () angezeigt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Für den Nachweis ist zwingend das Formular der Fakultät zu nutzen und innerhalb von vier Kalendertagen im Original nachzureichen.

Bitte beachten Sie, dass alle anderen Bescheinigungen/Atteste nicht anerkannt werden. 

Sie haben pro Modul drei Prüfungsversuche, d.h. zwei Wiederholungsversuche. 

Bitte beachten Sie, dass der zweite Wiederholungsversuch, d.h. der insgesamt dritte Versuch, innerhalb von 15 Monaten nach dem ersten Wiederholungsversuch unternommen und bestanden werden muss. Andernfalls werden Sie exmatrikuliert. 

Nein. Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Studien-​ und Prüfungsleistungen zu erbringen, Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen.

 

Ausnahmen:

  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen.
  • Wenn die Beurlaubung aufgrund der Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen erfolgt. 

(Vgl. §48 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-​Westfalen)

Während des Studiums

Die Vergabe der Projektarbeiten erfolgt i.d.R. dezentral, d.h. Sie bewerben sich direkt an den entsprechenden Lehrstühlen.

Eine Übersicht zu den Lehrstühlen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.

Beachten Sie bei der Bearbeitung unbedingt die vom jeweiligen Lehrstuhl genannten Fristen, Voraussetzungen und Hinweise (Formalia, Bewertungskriterien, etc.). 

Absolvieren Sie erfolgreich mindestens 32 LP (einschließlich freiwilliger Zusatzmodule) aus einem Schwerpunktbereich, so können auf schriftlichen Antrag des Studierenden beim Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bis zu zwei Schwerpunkte ausgewiesen werden. Bei der Antragstellung muss festgelegt werden, für welchen Schwerpunkt ein Modul genutzt werden soll. Die Bearbeitung der Masterarbeit soll bei Schwerpunktbildung in einem der Schwerpunkte erfolgen.

Der Antrag auf Ausweis des/r Schwerpunkte/s muss spätestens vier Wochen nach Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgen. 

Senden Sie hierzu den Antrag per E-Mail an .  

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsausschusses im Bereich "Schwerpunktausweis".

Abschlussarbeit

Die Anmeldung zu Masterarbeiten an den betriebswirtschaftlichen Lehrstühlen steht allen Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät offen und erfolgt zentral koordiniert zwei Mal jährlich nach dem Ende der Vorlesungszeit über das Anmeldeformular auf der folgenden Seite: 

Universität Düsseldorf: Zentrale Anmeldung (hhu.de)

Das Formular wird jeweils einige Wochen vor dem jeweiligen Termin freigeschalten. Die genauen Daten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte der oben verlinkten Webseite.

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl.

Überlegen Sie sich vor dem Absenden des Anmeldeformulars genau, welche vier Lehrstühle Sie auswählen möchten und in welcher Rangfolge Sie Ihre Präferenzen vergeben wollen (1. Präferenz, 2. Präferenz, usw.). Eine spätere Änderung Ihrer Angaben ist nicht möglich. 

Falls Sie nur bei einem der beteiligten Lehstühle Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten, müssen Sie dennoch drei weitere Alternativen angeben, um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können.

Sofern Sie sich rechtzeitig zum jeweiligen Stichtag für eine Masterarbeit über das zentrale Anmeldeformular beworben haben, erhalten Sie ca. 3 Wochen nach Fristende eine Rückmeldung, inwiefern Ihnen einen Platz zugeteilt werden konnte. 

Die Zuteilung erfolgt durch einen automatisierten Algorithmus und basiert auf zwei wesentlichen Kriterien: 

  • Individuelle Lehrstuhlkapazitäten
  • Ihren Präferenzangaben

Es ist das Ziel des Zuteilungsmechnismus möglichst vielen Studierenden eine Betreuungsangebot zu machen und dabei gleichzeitig möglichst viele Erstpräferenzen (dann Zweitpräferenzen, usw.) zu erfüllen. 

Weitere Kriterien wie Noten, Projektarbeiten etc. sind kein genereller Bestandteil des Algorithmus!

In der Vergangenheit konnte ein sehr hoher Anteil an Wunschpräferenzen berücksichtigt werden - bei gleichzeitig optimaler Ausnutzung der Betreuungskapazitäten. Die Wunschpräferenz kann jedoch aufgrund der Kapazitätsbeschränkungen und des nicht prognostizierbaren Wahlverhaltens nicht garantiert werden.

Zudem ist es möglich, dass bei hohen Anmeldezahlen kombiniert mit begrenzten Lehrstuhlkapazitäten die verfügbaren Betreuungsplätze zunächst studiengangsnah vergeben werden, um für alle Studierenden eine gute Betreuung gewährleisten zu können.

Bei der erfolgten Zuteilung handelt es sich um ein Angebot, welches Sie nicht zwingend annehmen müssen. Wenn Sie auf die Annahme verzichten, verlieren Sie lediglich Ihren Anspruch auf Betreuung durch einen betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl für das Semester, für welches Sie sich beworben haben.  

Falls Sie sich gegen die Annahme entscheiden, bleiben Ihnen daher folgende Möglichkeiten: 

  • Sie melden sich am darauffolgenden Termin erneut für das zentrale Vergabeverfahren an. Allerdings besteht dabei weiterhin keine Garantie auf einen Betreuungsplatz an einem bestimmten Lehrstuhl.
  • Sie schreiben Ihre Abschlussarbeit bei einem Academic Teacher oder einem Lehrstuhl außerhalb der Betriebswirtschaftslehre. Erkundigen Sie sich bitte dann direkt bei der verantwortlichen Person hinsichtlich der jeweils gültigen Anmeldeformalitäten. 

Ja. Sie können Ihre Abschlussarbeit auch bei Lehrstühlen oder bei Academic Teacher schreiben, die nicht am zentralen Vergabeverfahren teilnehmen. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall bei den jeweiligen Verantwortlichen hinsichtlich der geltenden Anmeldeformalitäten. 

Nein. Haben Sie den Stichtag verpasst, können Sie sich erst zum nächsten Termin wieder für eine Abschlussarbeit bewerben. 

Bitte beachten Sie daher unbedingt die Ausschlussfristen und melden Sie sich rechtzeitig an.  

Das Formular wird jeweils einige Wochen vor dem jeweiligen Termin freigeschalten.

Das konkrete weitere Vorgehen kann je nach Lehrstuhl variieren. Sie erhalten in jedem Fall ca. 3 Wochen nach Ende der Frist eine E-Mail an Ihre HHU-E-Mail-Adresse. Im Falle einer Betreuungszusage wenden Sie sich im Anschluss bitte an den betreffenden Lehrstuhl, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Nein. Die Schwerpunkte werden in erster Linie durch die zu belegenden Module bestimmt. Grundsätzlich sollten Sie bei der Angabe Ihrer Präferenzen natürlich nach Möglichkeit schwerpunktnahe Lehrstühle berücksichtigen. Allerdings besteht auch bei der Betreuung Ihrer Abschlussarbeit durch einen auf den ersten Blick womöglich schwerpunktferneren Lehrstuhl weiterhin die Möglichkeit, den gewünschten Schwerpunkt auszuweisen, sofern die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wenden Sie ich in diesem Fall bitte unmittelbar nach der Zuteilung eines Betreuungsplatzes an den betreuenden Lehrstuhl, um die Zuordnung Ihrer Abschlussarbeit zu einem bestimmten Schwerpunkt abzustimmen sowie diesen bei der Auswahl des Themas zu berücksichtigen. 

Auslandsangelegenheiten

Sie können sowohl ein Studium als auch ein Praktikum im Ausland absolvieren. Umfangreiche Informationen (Info-Veranstaltungen, Erfahungsberichte, etc.) sowie eine individuelle Beratung erhalten Sie über das International Office der HHU: 


 International Office 


► Studium & Praktikum im Ausland 


Für alle individuellen und fachbezogenen Fragen zu Ihrem Auslandsaufenthalt ist das Auslandsteam der Wiwi-Fakultät zuständig.

Unsere Fakultät hat sowohl Partneruniversitäten in Europa als auch im außereuropäischen Ausland: Übersicht Partneruniversitäten.

Sprechzeiten bei weiteren Fragen: 

  • E-Mail:  
  • Sprechzeit: mittwochs 14-16 Uhr (Oeconomicum, Raum 02.37)

Alle Informationen über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie auf den Seiten des Auslandsteams sowie des Prüfungsausschusses.

Wichtige Dokumente: 

Ja. Sie können eine Beurlaubung für die Zeit des Auslandssemsters/-Praktikums beantragen.

Alle weiteren Informationen sowie den Antrag finden Sie hier.

Bitte beachten Sie die Frist für die Antragsabgabe (Ausschlussfrist):

  • Wintersemester: 31.03. 
  • Sommersemester: 30.09.

Neben Studium, Praktika und Forschung im Ausland kannst Du auch „zu Hause an der HHU” internationale Erfahrungen sammeln, Fremdsprachen lernen und interkulturelle Kompetenzen erwerben.

Weitere Informationen zur "Internalisation at home" finden Sie hier

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, sich mit internationalem Bezug ehrenamtlich zu engagieren und sich dieses ausweisen zu lassen. 

Ehrenamtliche Projekte finden Sie hier.

Verantwortlichkeit: